Der Grüne Pass ist wahlweise digital oder analog. Die Regierung präsentierte am Dienstag die Regeln für den „Grünen Pass“. Diese Regeln legen fest wie der Eintritt z.B. in die Gastronomie, aber auch das Reisen künftig möglich ist. Dabei stellte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) klar, dass neben dem digitalen Format auch ein analoges bestehen bleibt. Das heißt, man kann zumindest in Österreich auch mit ausgedruckten Nachweisen die neuen Freiheiten nutzen. Die Voraussetzung für den Grünen Pass sind: Die Corona-Schutzimpfung, ein Test oder der Nachweis über eine überstandene Infektion.

Die Vorstufe ist der „Gelbe Pass“ ab 19.Mai 2021

Wenn – wie geplant – am 19. Mai die Gastronomie, die Hotellerie und kulturelle Einrichtungen wieder aufsperren, dient für jene Österreicherinnen und Österreicher, die sich gegen Covid-19 impfen haben lassen, ihr gelber Impfpass aus Papier als „Eintrittsberechtigung“. Auf dem Dokument hat jedenfalls ein Erststich vermerkt zu sein, der mindestens 21 Tage zurück liegen muss. Welchen Impfstoff man zum Schutz vor dem Coronavirus erhalten hat, spielt dabei keine Rolle.

Der Grüne Pass kommt im Juni

Anfang Juni soll dann der digitale Impfpass („Grüner Pass“) verfügbar sein, den man sich als QR-Code auf sein Handy herunterladen kann. Voraussetzung dafür ist die Bürger-Karte bzw. eine Handy-Signatur, anmelden kann man sich dafür über das Öffentliche Gesundheitsportal Österreichs. Wer geimpft, getestet oder von Covid-19 genesen ist, muss dann nur mehr das Handy herzeigen, um Einlass in Lokale gewährt zu bekommen.

Vertreter der älteren Generation, die nicht digitalaffin sind, oder Personen, die keine „Handylösung“ wünschen, können sich – jedenfalls in einer Übergangsphase – den pdf-File mit dem QR-Code auch ausdrucken und das Papier als „analoges Eintrittsticket“ verwenden. Laut Gesundheitsministerium ist vorgesehen, dass Personen, die sich in der digitalen Welt nicht heimisch fühlen, das Papier auf ihrem Gemeindeamt bzw. dem Magistrat ausdrucken lassen können, um damit ins Theater oder ins Kino zu kommen.

Jedes Land entscheidet über das „Wie“ beim Grünen Pass eigenständig

International wird technisch ab dem Sommer zwar überall das gleiche System angewendet, jedoch entscheidet jeder Staat selbstständig, wen er unter welchen Bedingungen ins Land lässt.

Im Klartext bedeutet dies, dass zwar der „Grüne Pass“ via QR-Code ab Juli überall gelesen werden kann, es jedoch von Land zu Land unterschiedlich geregelt ist, wie lange man für die Einreise beispielsweise geimpft sein muss, wie lange ein PCR-Test gültig ist oder wie lange man genesen sein muss. Fix ist auch hierzulande noch nicht alles. So gibt es laut Mückstein Diskussionsbedarf, ob bisher nicht von der EMA zugelassene Impfstoffe – beispielsweise die chinesischen wie Sinopharm oder der russische Sputnik V – akzeptiert werden.

Dass auch Antikörper-Tests alleine anerkannt werden, ist eher unwahrscheinlich. Experten meinten, dass es „sehr heikel“ sei, hier einen Grenzwert festzulegen, erklärte Mückstein.

Die Einführung des Grünen Pass erfolgt in 3 Stufen

Der „Grüne Pass“ wird hierzulande – wie schon bekannt – in drei Phasen eingeführt. Die erste davon startet mit den großen Öffnungsschritten am 19. Mai und ist denkbar unspektakulär. In dieser gilt als Eintrittskarte beispielsweise zu Gastronomie oder Veranstaltungen einfach der schon bekannte Test-Nachweis, eine Eintragung im Impfpass oder ein Absonderungsbescheid, den man bei der Infektion erhalten hat.

Dabei werden Selbsttests anerkannt, vermutlich auch jene an Schulen. Diese Selbstabnahmen haben freilich nur eine Gültigkeit von 24 Stunden, Antigen-Tests von 48 Stunden und PCR-Tests von 72 Stunden. Als genesen gilt, wer die Erkrankung in den vergangenen sechs Monaten überwunden hat. Bei der Impfung ist drei Wochen nach dem ersten Schritt der Zutritt gesichert. Mückstein hält das für „vertretbar“. Wer sich keinen zweiten Stich abholt, verliert die Zulassung später wieder. Wie lange die Impfung insgesamt gilt, wird auf EU-Ebene festgelegt. Der Gesundheitsminister geht davon aus, dass man sich auf acht, neun Monate einigen wird, ehe eine neue Impfung nötig wird.

Die Stufe 2 ist digital

Mit 4. Juni wird laut Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) die zweite Phase des „Grünen Pass“ eingeläutet – nämlich die der digitalen Anwendung auf nationaler Ebene. Dafür wird es Zertifikate geben, die Test, Impfung oder Genesung nachweisen.

Das digitale Zertifikat kann unter gesundheit.gv.at heruntergeladen werden, wofür Handysignatur oder Bürgerkarte notwendig sind. Der Kontrollor, z.B. der Friseur kann mit einer eigenen App prüfen, ob der Zutritt erlaubt ist, aber keine genaueren Umstände warum. Der Kunde muss seine Identität aber nachweisen können.

Auch ein Nachweis über die e-Card wird möglich sein. Die prüfende Stelle – also z.B. der Wirt – benötigt in Sachen e-Card eine eigene von der Sozialversicherung entwickelte Prüf-App. Mit dieser wird die Kartennummer auf der Rückseite gescannt und daraufhin angezeigt, ob ein Zutritt erlaubt ist oder nicht, aber keine sonstigen Details.

Im Juli ist es soweit – die Stufe 3 ist der Schlüssel zum Reisen

Finalisiert wird der Grüne Pass dann im Juli, passend zur Reise-Saison. Dabei wird die digitale Lösung dann in der EU und vermutlich auch im EWR-Raum und der Schweiz anerkannt. Der Haken daran ist, dass jedes Land eigene Kriterien festlegen kann. Das heißt, es könnte beispielsweise durchaus Staaten geben, die den testlosen Zutritt erst nach dem zweiten Stich bei der Impfung ermöglichen. Auch ist unklar, wie andernorts die Testpflicht bei Kindern gehandhabt wird. In Österreich können Kinder bis 10 auch ohne Tests mit ihren Eltern beispielsweise ins Gasthaus gehen.

Jugendlichen ab zehn bleibt fürs erste das Testen ohnehin nicht erspart, gibt es für sie doch noch keine Impfung. Allerdings geht Mückstein davon aus, dass es auch für diese Altersgruppe schon im August oder September die Möglichkeit zur Immunisierung gibt. Der Mangel an Impfstoff wird demnächst vorbei sein. Der Minister glaubt, dass man schon ab Ende Juni Impfwillige suchen wird.

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